Neu: Abfindungen für Arbeitnehmer

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Erfahrungen & Bewertungen zu Holger Bläsius

Was ist ein Auffangversorgungsträger?

Im Gesetzgebungsverfahren drängte die Versicherungswirtschaft darauf, dass ohne Wahl einer Zielversorgung die Ausgleichszahlungen aus betrieblichen Versorgungen – nicht wie ursprünglich vorgesehen – über die gesetzliche Rentenversicherung ausgeglichen werden, sondern hierfür ein eigener Versicherer eingerichtet wird.

Einige Lebensversicherungsunternehmen haben sich zusammengeschlossen und die Versorgungsausgleichkasse gegründet.

In der Regel wird ab dem vollendeten 65. Lebensjahr eine lebenslange monatliche Rente gezahlt. Diese wird geschlechtsneutral berechnet (unisex). Für die beteiligten Versicherungsunternehmen hat dies den Vorteil, dass Vertragsabschlüsse ausschließlich durch Entscheidungen der Familiengerichte zustande kommen. Deshalb kann es nicht zu einer Beratung oder Abschluss- und Vertriebskosten kommen. Die Versorgungsausgleichskasse sammelt nur das Geld ein, für das kein Wahlrecht ausgeübt wurde. Wie jeder andere Versorgungsträger darf auch sie Ihre Verwaltungskosten von den Überschüssen abziehen. Darüber wie hoch die Verwaltungskosten im Vergleich zu anderen Versorgungsträgern sind liegen noch keine veröffentlichten Zahlen vor.

Die gesetzlich vorgeschriebene Garantieverzinsung (zur Zeit 1,75 %, Stand 1/2012) wird selbstverständlich geboten. Sie beeinflusst die so genannte garantierte Rente. Mit welchen durchschnittlichen Zinssatz für Überschüsse die Gesamtrente berechnet wird, wird im Onlinerechner aktuell nicht mehr angegeben.

Wichtiger für die ausgleichsberechtigten Ehepartner können jedoch die zu erwartende Gesamtrente und individuelle Wahlmöglichkeiten zur Teilkapitalisierung und Hinterbliebenenversorgung sein.

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