Neu: Abfindungen für Arbeitnehmer

Telefonischer Kontakt mit dem Versorgungsausgleichswerk 040 - 63 66 98 96 Mail senden an Versorgungsausgleichswerk info@vaw-info.de Versorgungsausgleichswerk Onlineberatung Onlineberatung
Erfahrungen & Bewertungen zu Holger Bläsius

Wahlrecht der Ausgleichsberechtigten Person bei externer Teilung nach § 15 VersAusglG – Teil 1

Das Bundesverfassungsgericht hat am 26.05.2020 (1 BvL 5/18) über die Frage der Verfassungswidrigkeit des § 17 VersAusglG entschieden. Eine Folge daraus war, dass die Rentenzahlungen aus der Versorgungsausgleichskasse nicht mehr verfassungskonform waren und diese als Versorgungsträger nach §15 Abs 2 VersAusglG grundsätzlich nicht mehr in Frage kam. Ob und in wie vielen Fällen nach wie vor in die Versorgungsausgleichskasse übertragen wird, ist mir nicht bekannt.

Wie dem auch sei, war plötzlich die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) nach §15 Abs. 4 VersAusglG das Allheilmittel, zumal diese stets verfassungskonform ist und somit eine, manchmal langwierige, Prüfung entfiel. Eine scheinbar für alle Parteien einfache Lösung.

Aber ist eine Übertragung in die GRV wirklich DIE und vor allem sinnvolle Lösung für die Ausgleichsberechtigten? Sehen wir uns die Vor- und Nachteile einmal an.

Vorteile

  • Steuerbegünstigte Einzahlung
  • Rendite liegt über dem aktuellen Kapitalmarktzins, kein Kapitalmarktrisiko
  • Lebenslange Rente
  • Mitglieder einer privaten Krankenversicherung erhalten auch auf den zusätzlich eingezahlten Betrag einen monatlichen Zuschuss von 7,95 % ([14,6 + 1,3] /2, Werte 2022) des Rentenbetrages einschließlich Ausgleich. Zur Pflegeversicherung gibt es keinen Beitragszuschuss.

Nachteile

  • Die Rendite hängt stark von der individuellen Lebenserwartung ab.
  • Zukünftige Anhebungen von Altersgrenzen oder Abschlägen wirken sich aus.
  • Gegebenenfalls keine Hinterbliebenenversorgung, wenn überlebender Ehepartner hohes eigenes Einkommen hat.
  • Keine Kapitalhoheit (eine Rente ist immer eine Wette auf ein langes Leben)
  • Anrechnung von eigenem Einkommen auf die Hinterbliebenenrente – da bleibt oft nicht viel übrig. Das Geld wäre also weg.
  • Keine Gesamt- oder Teilkapitalisierung möglich.
  • Gesetzlich Krankenversicherte mit Elterneigenschaft müssen auch auf den zusätzlich eingezahlten Betrag einen Eigenbeitrag von rund 11,00 % ([14,6 + 1,3] /2 + 3,05, Werte 2022) zahlen. Als Kinderlose sind es 11,35 %.

Anmerkung: Laut Statista waren im Februar 2022 in der Bundesrepublik rund 73,7 Millionen Menschen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert. Davon waren rund 57,6 Millionen Personen beitragszahlende Mitglieder und 16,1 Millionen beitragsfreie Versicherte, z.B. Familienangehörige. Die privaten Krankenversicherungen (PKV) zählten zuletzt einen Bestand von 8,7 Vollversicherten.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der  Studie zur GRV von Dr. Bernd Raffelhüschen, Professor für Finanzwissenschaft und Direktor des Forschungszentrums Generationenverträge an der Universität Freiburg.

Am 30.10.2022 warnte Arbeitgeberpräsident Dulger vor dem Zusammenbruch des Rentensystems.

Fazit:

Aus meiner nunmehr fast 12-jährigen Erfahrung aus fast tausend Beratungsgesprächen weiß ich ziemlich genau, wo den meisten Ausgleichsberechtigten der Schuh drückt und was ihnen wirklich wichtig ist. So viel vorab, es sind in der Regel nicht die wenigen Vorteile bei Wahl der GRV. Wie eine attraktive alternative Lösung aussehen kann, erfahren Sie in kürze in Teil 2.