Vorteile der externen Teilung für den abgebenden Versorgungsträger:
- Senkung des PSV-Beitrags wegen reduzierter Bemessungsgrundlage
- Enthaftung durch Schuldnerwechsel (Trägerunternehmen → Versicherer)
- keine zusätzlichen Verwaltungskosten
- Kostenreduktion und Verwaltungs-
erleichterung - kein Risiko von Rentenerhöhungen
- Rentenanpassung erfolgt über die Gesamtverzinsung des Versicherers
- kein Risiko von Langlebigkeit
- keine Aufnahme von betriebsfremden Personen in das eigene Versorgungssystem