Bis zu welcher Höhe können Sie die externe Teilung einseitig verlangen? Wo steht die gesetzliche Grundlage ? Gibt es eine Grenze bei einer Vereinbarung?
- Vereinbarung zwischen ausgleichsberechtigter Person und abgebenden Versorgungsträger
- Ausgleichspflichtiger Ehepartner kann nur bei steuerschädlichen Auswirkungen die Zustimmung verweigern
- § 14 Abs. 2 Nr. 1 Vers-AusglG
- keine Wertgrenze
- einseitiges Gestaltungsrecht des abgebenden Versorgungsträgers bei
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Pensionsfond
- § 14 Abs. 2 Nr. 2 Vers-AusglG
- nur innerhalb der Wertgrenzen
- einseitiges Gestaltungsrecht des abgebenden Versorgungsträgers bei internen Durchführungswegen der bAV
- Pensionszusage, Direktzusage
- Unterstützungskasse
- § 17 VersAusglG
- nur innerhalb der Wertgrenzen