Wahl eines Zielversorgungsträgers
Die Frist zur Wahl ist keine Ausschlussfrist
Versorgungsausgleich und externe Teilung
Die Frist zur Wahl ist keine Ausschlussfrist
Bei der externen Teilung kann sich u.U. noch für einen anderen Versorgungsträger entschieden werden
Warum die Auswahl der passenden Zielversorgung gut überlegt sein will