Nachträgliches Wahlrecht für die Zielversorgung
Bei der externen Teilung kann sich u.U. noch für einen anderen Versorgungsträger entschieden werden
Versorgungsausgleich und externe Teilung
Bei der externen Teilung kann sich u.U. noch für einen anderen Versorgungsträger entschieden werden
Durch spezialisierte Beratung zur rechtssicheren und effizienten Zielversorgung
Durch die individuelle Wahl eines Versorgungsträgers sichert man sich die Chance auf mehr Rente im Alter
Einige Lebensversicherungsunternehmen haben sich zusammengeschlossen und die Versorgungsausgleichkasse gegründet.