Wahl eines Zielversorgungsträgers
Die Frist zur Wahl ist keine Ausschlussfrist
Versorgungsausgleich und externe Teilung
Die Frist zur Wahl ist keine Ausschlussfrist
Externe Teilung und der Einfluss des Rententrends auf den Ausgleichswert
Das VAW zählt auch in 2016 wieder zu den Top Beratern.