Wahl eines Zielversorgungsträgers
Die Frist zur Wahl ist keine Ausschlussfrist
Versorgungsausgleich und externe Teilung
Die Frist zur Wahl ist keine Ausschlussfrist
Vermeidung von Haftungsfallen
Überlassen Sie Ihre Zukunft nicht anderen
Unser Service für Familienanwälte: Formulare der Familiengerichte für den Versorgungsausgleich und Merkblätter von Vorsorgungsträgern zum Download.
Bei der externen Teilung kann sich u.U. noch für einen anderen Versorgungsträger entschieden werden
Externe Teilung und der Einfluss des Rententrends auf den Ausgleichswert
Abfindung – die Alternative zur externen Teilung
Durch spezialisierte Beratung zur rechtssicheren und effizienten Zielversorgung
Durch die individuelle Wahl eines Versorgungsträgers sichert man sich die Chance auf mehr Rente im Alter
Schon geringe Monatsrentenbeträge entsprechen ordentlichen Kapitalbeträgen, um die sich im Zugewinn heftig gestritten wird.