Einladung zum Webinar: Externe vs. interne Teilung im Versorgungsausgleich
Die externe und interne Teilung im Versorgungsausgleich – Nutzen Sie die Chance, mit unseren Experten ins Gespräch zu kommen
Versorgungsausgleich und externe Teilung
Die externe und interne Teilung im Versorgungsausgleich – Nutzen Sie die Chance, mit unseren Experten ins Gespräch zu kommen
Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung. Wir unterstützen Sie bei der Wahl des für Sie passenden Versorgungsträgers
Ist die Wahl der GRV als Versorgungsträger die optimale Lösung für die ausgleichsberechtigte Person?
Weshalb hier der Experte eine gute Wahl sein kann
Die Wertentwicklung neu zu begründender Anrechte bei interner Teilung im Versorgungsausgleich ist häufig geringer als bei externer Teilung.
In vielen Fällen ist auf den ersten Blick nicht zu erkennen, dass das neu zu begründende Anrecht für die ausgleichsberechtigte Person nicht eine vergleichbare Wertentwicklung wie das bestehende Anrecht der ausgleichspflichtigen Person erhält.
Die interne Teilung von Invaliden- und Hinterbliebenenrenten birgt kaum einschätzbare Risiken. Reduzieren Sie das Risiko und zusätzlich den Verwaltungsaufwand für den Versorgungsträger.
Sofern das Unternehmen oder der Versorgungsträger die interne Teilung nicht wünscht, kann es eine so genannte externe Teilung verlangen bzw. vereinbaren.
Beim Versorgungsausgleich kommt vorrangig zunächst die so genannte „interne Teilung“ in Betracht.