Was ist ein Auffangversorgungsträger?
Einige Lebensversicherungsunternehmen haben sich zusammengeschlossen und die Versorgungsausgleichkasse gegründet.
Versorgungsausgleich und externe Teilung
Einige Lebensversicherungsunternehmen haben sich zusammengeschlossen und die Versorgungsausgleichkasse gegründet.
Die ausgleichsberechtigte Person kann über das VAW Versorgungsausgleichswerk die Zielversorgung für eine externe Teilung nach § 15 Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) auswählen.
Zielversorgungsträger ist ohne anderweitige wirksame Wahl zwingend für externe Teilung einer betrieblichen Altersversorgung auszuwählen.
In unserem Lexikon erklären wir alle wichtigen Begriffe rund um die externe Teilung.
Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit geschaffen, dass der Versorgungsträger den Ausgleichswert auf einen anderen Versorgungsträger übertragen kann.