Fehlende Zustimmung Zielversorgungsträger
Zielversorgungsträger ist ohne anderweitige wirksame Wahl zwingend für externe Teilung einer betrieblichen Altersversorgung auszuwählen.
Versorgungsausgleich und externe Teilung
Zielversorgungsträger ist ohne anderweitige wirksame Wahl zwingend für externe Teilung einer betrieblichen Altersversorgung auszuwählen.