Zufriedene Rechtsanwälte
Das seit September 2009 geltende Versorgungsausgleichsrecht ist für die Eheleute oftmals ein Buch mit sieben Siegeln.
Beim Ausgleich von Anrechten aus der betrieblichen Altersversorgung wählen die Versorgungsträger häufig die externe Teilung. Der ausgleichsberechtigten Person wird in diesem Zusammenhang nach § 15 Versorgungsausgleichsgesetz ein Wahlrecht hinsichtlich der Zielversorgung eröffnet.
Wie sieht das in der Praxis aus? Das Familiengericht fordert die ausgleichsberechtigte Person auf, einen Zielversorgungsträger zu benennen, der eine angemessene Versorgung gewährleistet. Dabei überträgt das Familiengericht alle Aufgaben auf die ausgleichsberechtigte Person, die häufig überfordert ist und kurzfristige Beratung benötigt.
Grundsätzlich steht für betriebliche Versorgungsanrechte die Versorgungsausgleichskasse zwar als Auffangversorgungsträger zur Verfügung.
Auch die gesetzliche Rentenversicherung oder eine Riester-Rente könnten gewählt werden.
Aber sind das maßgeschneiderte sowie wirtschaftlich auch die effizientesten Lösungen?
Hilfe bietet hier die VAW Versorgungsausgleichswerk GmbH in Hamburg durch kompetente Unterstützung. Aufgrund eigener positiver Erfahrungen sollte stets Rücksprache mit dem Versorgungsausgleichswerk genommen werden. Die Standardlösungen "gesetzliche Rentenversicherung und Versorgungsausgleichskasse" sind weitestgehend die bekanntesten Alternativen.
Die Versorgungsausgleichswerk GmbH sucht und unterstützt bei der Wahl des individuell richtigen Versorgungsausgleichskonzepts, schnell und zuverlässig. Und – die Lösungsvorschläge sind häufig die besseren.
Folgende Pluspunkte sind aus meiner Sicht hervorzuheben. Die Versorgungsausgleichswerk GmbH steht für:
- Hohe Fachkompetenz
- Ganzheitliche Beratung
- Individuelle Lösungsangebote
- Kundenorientierung
- Zuverlässigkeit und Transparenz
Ich habe sehr gerne mit der Gesellschaft zusammengearbeitet und empfehle sie unbedingt weiter.
Manfred Krause | Freiberuflicher Rentenberater
Als Bevollmächtigte einer Partei in Scheidungsangelegenheiten bin ich verpflichtet, diese im Versorgungsausgleichsverfahren zu beraten und zu unterstützen, wenn das Familiengericht bei der ausgleichsberechtigten Partei anfragt, ob eine Zielverbesserung für eine betriebliche Altersversorgung gewählt wird.
Auch bei kurzfristig angefragter Beratung erfolgte durch das VAW Versorgungsausgleichswerk
- eine umfassende und kompetente Beratung, die
- auf den Einzelfall zugeschnitten war und sich durch
- eine angenehme und effektive Zusammenarbeit sowie durch eine
- umgehende und unbürokratische Vornahme der erforderlichen Formalitäten auszeichnete.
In diesen Fällen halte ich die Einschaltung des VAW Versorgungsausgleichswerks für sachdienlich und empfehlenswert aufgrund eigener positiver Erfahrung.
Kirsten Hell-Schüßler | Rechtsanwältin
Sehr geehrter Herr Bläsius,
in vorbezeichneter Angelegenheit darf ich mich auch auf diesem Wege nochmals bestens bei Ihnen für die überaus rasche Bearbeitung in der Sache unseres Mandanten bedanken.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwälte Gaebelein & Thedens
Bei externer Teilung von Rentenanwartschaften anlässlich einer Scheidung hilft die Rentenexpertise des VAW, das Optimale für die Altersvorsorge unserer Mandanten herauszuholen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Alexander Heumann
Zufriedene Kunden
Sehr guter Service - immer zu erreichen und geduldig in der Beratung.
Herr Bläsius hat mit enormen Einsatz und Kompetenz mir bei der Bewältigung der Altersabsicherung und finanziellen Zukunftsplanung geholfen.
Das bedeutet für mich einerseits sein berufsbezogenes Wissen und Erfahrung. Gleichzeitig die Fähigkeit durch persönlichen Einsatz in mein Anliegen, ein Vertrauensgefühl zu vermitteln.
... in der Beratung, im Service, in der Kommunikation, ich kann Herrn H. Bläsius mit gutem Gewissen weiterempfehlen!
…hatte schon nicht mehr mit einer Lösung gerechnet
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