Neu: Abfindungen für Arbeitnehmer

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Neuberechnung des Versorgungsausgleichs ergibt über 400 EUR mehr Monatsrente

Ein Beispiel, wie das Zusammenspiel von Anwalt, Rentenberater und VAW Versorgungsausgleichswerk für alle Beteiligten zu einem Erfolg wurde.

Hilde M.(53 Jahre) wurde im Jahre 1989 geschieden. Damals wurde eine Betriebsrente des Ehemannes nur sehr geringfügig ausgeglichen.

Sie hatte vor ihrer Beamtenzeit einige Jahre als Angestellte gearbeitet und war vom Dienstherrn aufgefordert worden, einen Rentenantrag zu stellen. Bei der Rentenantragstellung wies ein Rentenberater sie auf die Möglichkeit hin, den Versorgungsausgleich neu berechnen zu lassen oder noch eine schuldrechtliche Ausgleichsrente zu beantragen.

Mit dieser Information wandte sich Hilde M an die Anwaltskanzlei aus dem damaligen Scheidungsverfahren. In diesem Fall wurde ein Antrag auf Abänderung des Versorgungsausgleichs gestellt. Obwohl ihre Beamtenpension durch den vorzeitigen Ruhestand jetzt um rund 50 € monatlich höher berücksichtigt wurde und die gesetzliche Rente um rund 45 € geringer ausfiel, erhielt sie aus der Betriebsrente des Ehemannes jetzt einen Kapitalbetrag von rund 45.000 €.

Die Anwältin lies die Auskunft des Betriebsrententrägers noch mal vom Rentenberater prüfen. Dieser fand noch einen Fehler in der Berechnung und wies darauf hin, dass der Ausgleichsbetrag bei externer Teilung vom Ende der Ehezeit 1988 bis zur Rechtskraft der Abänderung noch zu verzinsen sei. Aus dem ursprünglichen Ausgleichswert wurden über 80.000 Euro.

Das Gericht schlug als Zielversorgung automatisch die Versorgungsausgleichskasse vor. Dort hätte sich eine voraussichtliche Zukunftsrente in Höhe von ca. 401 EUR monatlich ergeben. Nach Rücksprache mit dem Rentenberater empfahl dieser eine Anfrage beim VAW Versorgungsausgleichswerk.

Die Angebote des VAW Versorgungsausgleichswerks ergaben eine voraussichtliche Zukunftsrente in Höhe von ca. 514 EUR, also monatlich 113 EUR mehr. Bei einer unterstellten Rentenzahlung von 20 Jahren ergäbe dieses einen Mehrbetrag von über 27.000 EUR. Nach Abzug der Kürzungen bei der Beamtenversorgung und der gesetzlichen Rentenversicherung ergab sich immer noch ein zusätzlicher lebenslanger monatlicher Rentenbetrag von rund 419 EUR (514-50-45).

Die Anwaltskanzlei konnte das Verfahren mit den Gebühren nach § 50 FamGKG ertragreich abschließen.

Schade nur, dass der Antrag nicht schon im Jahre 2010 mit Beginn der Beamtenpension gestellt wurde!

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