Wertgrenzen
Eine externe Teilung kann der abgebende Versorgungsträger einseitig verlangen, wenn der Ausgleichswert bestimmte Wertgrenzen nicht überschreitet.
Versorgungsausgleich und externe Teilung
Eine externe Teilung kann der abgebende Versorgungsträger einseitig verlangen, wenn der Ausgleichswert bestimmte Wertgrenzen nicht überschreitet.
Wertsteigerungen nach Ehezeitende sind auch bei der externen Teilung zu berücksichtigen.
Was man bei der Entscheidung für den richtigen Zielversorgungsträger alles beachten sollte
Informationen zur Wahl der passenden Zielversorgung
Ist die Wahl der GRV als Versorgungsträger die optimale Lösung für die ausgleichsberechtigte Person?
Aktuelles Urteil des OLG Karlsruhe zur Wahl der Zielversorgung
Warum die sog. „Rentenfaktoren“ bei externer Teilung im Versorgungsausgleich so wichtig sind.
Weshalb hier der Experte eine gute Wahl sein kann
Die Frist zur Wahl ist keine Ausschlussfrist
Immer weniger Überschussbeteiligungen bei Pensionskassen