Ausgleichsarten: Die interne Teilung
Beim Versorgungsausgleich kommt vorrangig zunächst die so genannte „interne Teilung“ in Betracht.
Versorgungsausgleich und externe Teilung
Beim Versorgungsausgleich kommt vorrangig zunächst die so genannte „interne Teilung“ in Betracht.
Während der Ehe erworbene Versorgungen sollen unmittelbar bei der Scheidung hälftig geteilt werden.