Wertgrenzen
Eine externe Teilung kann der abgebende Versorgungsträger einseitig verlangen, wenn der Ausgleichswert bestimmte Wertgrenzen nicht überschreitet.
Versorgungsausgleich und externe Teilung
Eine externe Teilung kann der abgebende Versorgungsträger einseitig verlangen, wenn der Ausgleichswert bestimmte Wertgrenzen nicht überschreitet.
Was man bei der Entscheidung für den richtigen Zielversorgungsträger alles beachten sollte
Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung. Wir unterstützen Sie bei der Wahl des für Sie passenden Versorgungsträgers
Informationen zur Wahl der passenden Zielversorgung
Ist die Wahl der GRV als Versorgungsträger die optimale Lösung für die ausgleichsberechtigte Person?
Aktuelles Urteil des OLG Karlsruhe zur Wahl der Zielversorgung
Warum die sog. „Rentenfaktoren“ bei externer Teilung im Versorgungsausgleich so wichtig sind.
Weshalb hier der Experte eine gute Wahl sein kann
Die Frist zur Wahl ist keine Ausschlussfrist
Überlassen Sie Ihre Zukunft nicht anderen