LÜCKENHAFTER INSOLVENZSCHUTZ BEI PENSIONSKASSEN
Immer weniger Überschussbeteiligungen bei Pensionskassen
Versorgungsausgleich und externe Teilung
Immer weniger Überschussbeteiligungen bei Pensionskassen
Verrechnung von Kapitalwerten: Der Vergleich von Äpfel und Birnen.
Fällt ein Tarif des Zielversorgungsträgers weg, ist eine neue Auswahl möglich
Bei der externen Teilung kann sich u.U. noch für einen anderen Versorgungsträger entschieden werden
Externe Teilung und der Einfluss des Rententrends auf den Ausgleichswert
Kann das Zeitwertkonto als Zielversorgung verwendet werden?
Hinweise zum Kapitalbetrag, Rechnungszins und Tenor
Die ausgleichsberechtigte Person kann über das VAW Versorgungsausgleichswerk die Zielversorgung für eine externe Teilung nach § 15 Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) auswählen.