Neu: Abfindungen für Arbeitnehmer

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Erfahrungen & Bewertungen zu Holger Bläsius

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Rückdeckungen im Versorgungsausgleich

Pfandrechte der ausgleichspflichtigen Person an den Rechten aus einer Rückdeckungsversicherung sind im Umfang des zum Ehezeitende bestehenden Deckungsgrads am Ehezeitanteil der ausgleichsberechtigten Person zuzuordnen