Neu: Abfindungen für Arbeitnehmer

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Erfahrungen & Bewertungen zu Holger Bläsius

Sie möchten Ihrem Arbeitnehmer eine Abfindung zahlen?

Alternative zu den herkömmlichen Abfindungsregelungen

Alternative zu den herkömmlichen Abfindungsregelungen

Ein Arbeitgeber, der sich von Mitarbeitern trennen möchte, kann Beiträge ohne eine Obergrenze an eine betriebliche Versorgungseinrichtung zahlen. Dies ist eine besondere Form der Abfindung.

Die Mitgliedschaft des Unternehmens beim Versorgungsträger ist formal notwendig, damit es sich um eine steuerbegünstigte betriebliche Altersversorgung handelt.

Vorteile für den Arbeitgeber

Vorteile für den Arbeitgeber

Die sonst übliche Reduzierung auf einen Nettobetrag entfällt. Abfindungsbeträge führen zu einer für den Arbeitnehmer akzeptableren Lösung.

Die Einzahlungen sind für das Unternehmen völlig bilanzneutral, es entstehen keine Pensionsverpflichtungen

Die Verwaltung erfolgt ausschließlich durch den Versorgungsträger. Als Arbeitgeber haben Sie garantiert keinen Aufwand.

Sicherheit für den Arbeitgeber

Sicherheit für den Arbeitgeber

Mit der Einmalzahlung an den Versorgungsträger sind alle Verwaltungskosten und die Beiträge zum Pensionssicherungsverein (PSVaG) für die gesamte Laufzeit abgegolten.

Es wird keine dauerhafte betriebliche Altersversorgung (bAV) begründet.

Keine Nachschusspflicht des Arbeitgebers, mit der Einmalzahlung ist alles abgegolten. Das Unternehmen erhält vom Versorgungsträger eine verbindliche Freistellungserklärung.